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   VG Berlin, 28.04.1995 - 35 A 340.94   

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https://dejure.org/1995,14456
VG Berlin, 28.04.1995 - 35 A 340.94 (https://dejure.org/1995,14456)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.04.1995 - 35 A 340.94 (https://dejure.org/1995,14456)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. April 1995 - 35 A 340.94 (https://dejure.org/1995,14456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung der Wirkung der Abschiebung; Unbefristete Fernhaltung eines Ausländers vom Bundesgebiet; Jugoslawisches Modell der doppelten Scheinehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    In dem hier vorliegenden Fall einer Ausnahme von der Regel des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG ist die Ausländerbehörde entgegen der im erstinstanzlichen Urteil vertretenen Auffassung nicht befugt, über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden oder nach Ermessen darüber zu befinden, ob von einer Befristung abgesehen werden soll (so auch Vormeier, a.a.O. § 8 AuslG Rn. 26 f.; Renner, a.a.O. S. 308; a.M. VG Berlin, InfAuslR 1995, 319 ).
  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

    Auf einen entsprechenden Antrag hin steht die Befristung hingegen nicht mehr wie nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 im Ermessen der Behörde, sondern ist in der Regel auszusprechen (OVG Hamburg, 26.03.1992 - Bf VII 71/91 -, EZAR 047 Nr. 1 = NVwZ 1992, 1115; VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 11 S 1457/92 - VG Berlin, 28.04.1995 - 35 A 340/94 -, InfAuslR 1995, 319; Kanein/Renner, a.a.O., § 8 AuslG Rdnr. 18; GK-AuslG, § 8 AuslG Rdnr. 25; Hailbronner, AuslR, § 8 AuslG Rdnr. 39; a. A. OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 13 A 11580/91 -).
  • OVG Hamburg, 13.02.1996 - Bf VI (VII) 32/94

    Zuständigkeit der ausweisenden Ausländerbehörde für die Entscheidung über einen

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